IT Sicherheitsbeauftragte/r
Die Bezeichnung IT-Sicherheitsbeauftragte/IT-Sicherheitsbeauftragter ist nicht durch Gesetze oder andere Vorschriften geschützt, folglich kann sich jeder, der sich auch nur am Rande mit dem Thema beschäftigt hat, mit dieser Bezeichnung schmücken. Um Studierenden einen aussagekräftigen Nachweis der Fachkenntnisse in diesem Bereich zu ermöglichen, hat die HFU Akademie das Weiterbildungsangebot zum „IT-Sicherheitsbeauftragten in der öffentlichen Verwaltung“ entwickelt. Dieses Angebot kann mit einem Zertifikat abgeschlossen werden, das auf den Standards 100-1 bis 100-3 des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) basiert. Die Prüfung erfolgt gemäß der Prüfungsordnung der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV) vom 1.1.2007.
Momentan wird dieser Zertifikatskurs Studierenden der Bachelor-Studiengänge „Security and Safety Engineering“, „Allgemeine Informatik“ und „Computer Networking“ angeboten. Studierende dieser Studiengänge können durch zusätzliche Leistungen das Zertifikat im Rahmen des Studiums an der HFU erwerben.
Studierende der Bachelor-Studiengänge „Security and Safety Engineering“, „Allgemeine Informatik“ und „Computer Networking“
Formale Voraussetzungen
Immatrikulation an der Hochschule Furtwangen in den Studiengängen „Security and Safety Engineering“, „Allgemeine Informatik“ oder „Computer Networking“.
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Kursablauf und zur Anmeldung.
Nach der Teilnahme am Seminar haben Sie u.a. die folgenden Lernziele erreicht:
- Sie kennen Begriffe und gesetzliche Regelungen rund um die Informationssicherheit.
- Sie sind mit den Standards zum Sicherheitsmanagement vertraut.
- Sie können eine Leitlinie zur Informationssicherheit erstellen.
- Sie kennen zentrale Maßnahmen der Informationssicherheit.
- Sie sind mit Verschlüsselungsverfahren und elektronische Signaturen vertraut.
- Sie können ein Sicherheitskonzepts nach BSI-Grundschutz erstellen.
- Furtwangen