Interne Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, die der dienstlichen Fortbildung dienen, gelten grundsätzlich als Arbeitszeit. Die Anrechnung erfolgt nach den geltenden Regelungen. Die Beschäftigten klären vor Anmeldung mit der/dem Vorgesetzten ab, ob der Besuch einer Fortbildungs- oder Weiterbildungsveranstaltung dienstlich zweckmäßig bzw. sinnvoll ist. Der Besuch von regelmäßig durchgeführten, hochschulinternen Englischkursen, wird zu 100 % als Arbeitszeit anerkannt. Der Besuch von Sprachkursen in anderen Sprachen durch Beschäftigte der HFU ist möglich (sofern Plätze frei sind...), dies muss aber außerhalb der Arbeitszeit erfolgen. (Rektoratsbeschluss vom 17.11.2015)
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Die HFU Akademie (Hochschule Furtwangen Akademie) ist eine zentrale Einrichtung der Hochschule Furtwangen. Ihr satzungsgemäßer Zweck besteht darin, Angebote zur wissenschaftlichen Weiterbildung zu entwickeln und durchzuführen.
In den Weiterbildungsveranstaltungen der HFU Akademie wird - der Tradition von Fachhochschulen folgend - wissenschaftliche Fundiertheit mit Praxisnähe verbunden. Dadurch wird die Übertragung des Gelernten in den Arbeitsalltag erleichtert.
Bei der Veranstaltungsplanung wird auf eine gute Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Weiterbildung geachtet, indem z.B. flexible Lernformen (z.B. Online und Blended Learning) und für Berufstätige sinnvolle Veran-staltungszeiten gewählt werden.
Die meisten Veranstaltungen aus dem Weiterbildungsangebot der HFU Akademie können auf Anfrage auch als Inhouse Trainings an die spezifischen Gegebenheiten eines Unternehmens angepasst und durchgeführt werden.